Ministerien, Verbände und Hersteller informieren mit Infoflyern zum Beginn des Ausstiegs zum 1. September 2009
Frankfurt am Main, 21. August 2009 – Zum 1. September 2009 greift die erste Stufe der EU-Verordnung, die dafür sorgt, dass ineffiziente Glühlampen bis 2012 schrittweise vom Markt verschwinden. Für die Verbraucher und den Handel wurden gemeinsam von den beteiligten Ministerien, Industrie- Handels-, Handwerks-, Umwelt- und Verbraucherverbänden sowie den Herstellern Informationsfaltblätter erstellt, die Details des Ausstiegsplans, die Vorteile sowie das Angebot an alternativen Beleuchtungsmitteln enthalten. Diese können ab sofort unter www.licht.de sowie auf den Seiten der beteiligten Akteure abgerufen werden.
Der Abschied von der Glühlampe soll dazu beitragen, mittels der Umstellung auf energieeffiziente Produkte die Effizienz- und Klimaziele der EU zu erreichen. Der Stufenplan sieht vor, dass ab dem
1. September 2009 mattierte Lampen die Energieeffizienzklasse A aufweisen müssen. Dies bedeutet, dass mattierte konventionelle Glüh- sowie Halogenlampen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Vor dem Stichtag in den Handel gebrachte Lampen dürfen weiter verkauft werden, Lampen in Gebrauch müssen nicht ausgetauscht werden. Für klare Standard-Glühlampen gilt: Lampen über 75 Watt müssen die Effizienzklasse C erreichen, für die übrigen gilt die Mindestenergieeffizienzklasse E.
Der Handel hält eine Vielzahl von Alternativen zur klassischen Glühlampe bereit. Als “Energiesparlampen” bekannte Kompaktleuchtstofflampen und energieeffiziente Halogenlampen sind bereits in einer Vielzahl von Formen, Farben und Helligkeiten sowie für verschiedene Fassungen erhältlich. Daneben entwickeln die Hersteller LED-Lampen, die zur Zeit bereits als Alternative für Glühlampen niedriger Leistung verfügbar sind.
Mit diesen Alternativen können bis zu 75 Prozent der Stromkosten für die Beleuchtung eingespart werden. Denn die Glühlampe wandelt nur fünf Prozent des Stroms in Licht um, der Rest verpufft als Wärme. Auch bei wichtigen Umweltaspekten schneidet die Kompaktleuchtstofflampe besser ab als die Glühlampe. Durch den geringeren Stromverbrauch dieser Lampen verringern sich die CO2-Emissionen. Zwar enthalten Kompaktleuchtstofflampen notwendigerweise geringe Mengen von Quecksilber, doch auch bei der Stromproduktion entsteht Quecksilber, so dass weniger Stromverbrauch insgesamt auch weniger Quecksilber bedeutet.
Die Flyer geben auch Tipps zur Entsorgung: Kompaktleuchtstofflampen dürfen nicht in den Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen beim Wertstoffhof oder Schadstoffmobil abgegeben werden. Weiter erhalten die Verbraucher Hinweise, worauf beim Kauf von Energiesparlampen zu achten ist sowie eine Liste mit Links für weiterführende Informationen.
Beteiligte Behörden, Unternehmen, Verbände:
BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesverband des Elektro-Großhandels (VEG)
BVT – Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT)
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE)
Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
Umweltbundesamt
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)
ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie
Ansprechpartner für die Presse: F. Rainer Bechtold, Fon 069 6302-255
Die Glühlampe geht – und macht Platz für strom- und geldsparende Alternativen








